
Schweizer Casino Verband steckt Niederlage ein
<zurueck>Die Würfel sind gefallen: Pokerturniere können vorläufig weiter auch ausserhalb von Spielbanken durchgeführt werden. Heute hat das Bundesverwaltungsgericht ein Gesuch des Schweizer Casino Verbandes um ein vorsorgliches Verbot abgewiesen.
Die Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) hatte 2007 festgestellt, dass Turnierpoker ein Geschicklichkeitsspiel darstelle und nicht unter das Glücksspielverbot fällt. Solche Turniere dürften damit auch ausserhalb von Spielbanken durchgeführt werden, sofern es die kantonalen Vorschriften zulassen würden.
Der Schweizer Casino Verband mochte sich nicht mit der Verfügung der ESBK abfinden und ging vors Bundesverwaltungsgericht. Gleichzeitig ersuchte der Verband das Gericht, für die Dauer des Verfahrens ein vorsorgliches Verbot für solche Pokerturniere auszusprechen.
Aufsicht bei Kantonen
Die Berner Richter wiesen dieses Gesuch in einem heute veröffentlichten Zwischenentscheid nun ab. Laut dem Urteil liegt die Aufsicht über die strittigen Pokerturniere gegenwärtig bei den Kantonen. Es sei deshalb nicht am Bundesverwaltungsgericht oder an der ESBK, ein vorläufiges Verbot auszusprechen.
Ein Verbot würde sich im Übrigen auch sachlich nicht rechtfertigen lassen. Kantone und Gemeinden hätten durchaus gesetzliche Regelungen für Grossveranstaltungen und Gastgewerbe, weshalb die Turniere im Hinblick auf den Jugendschutz problemlos gesteuert und beaufsichtigt werden könnten.
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